Störe gehören nicht in Gartenteiche!

Störe werden gerne wegen ihrer interessanten, haiähnlichen Körperform im Zoohandel, Baumärkten oder Gartencentern zum Kauf angeboten. Da in diesen Läden oft keine Beratung zum Thema artgerechte Haltung, Fütterung und Vergesellschaftung mit anderen Fischen stattfindet, sterben die meisten verkauften Störe innerhalb der ersten beiden Lebensjahre.
Für Garten- und Koiteiche sind diese Wildtiere jedoch absolut ungeeignet. Wir möchten mit diesem Beitrag ein wenig über diese Problematik informieren. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass bereits 1973 erste Maßnahmen zum Schutz und Reglementierung im Umgang gefährdeter Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen) eingeleitet wurden. In der EU wurden 1984 die Maßnahmen des Washingtoner Artenschutzabkommens eingeführt, die dann im Jahr 1997 noch einmal grundsätrzlich überarbeitet wurden. Seit dem wurden alle gefährdeten/geschützten Tier- und Pflanzenarten in der EU-Verordnung Nr. 338/97 in vier unterschiedlichen Anhängen aufgeführt (A, B, C und D). Seit dem 01.04.1998 sind alle Störarten in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführt.

Der Anhang A beeinhaltet sämtliche Störarten, deren Fortbestand durch den Handel (Verkauf) extrem gefährdet wäre. Deren Verkauf ist komplett verboten. Ausnahmen können in besonderen Fällen bei Nachzuchten behördlich genehmigt werden. Folgende Arten werden hier aufgeführt: Acipenser sturio (Baltischer Stör), Acipenser brevirostrum (Kurznasenstör)

Im Anhang B sind alle anderen Störarten zu finden: u.a. Polyodon spathula (Löffelstör), Acipenser baerii (Sibirischer Stör), Acipenser gueldenstaedtii (Waxdick), Neoceratodus forsteri, Acipenser oxyrinchus, Acipenser ruthenus (Sterlet). Diese Arten dürfen unter bestimmten Auflagen gehandelt werden. Jedoch nur, wenn diese nachweislich Nachzuchten aus Zuchtbetrieben innerhalb der EU sind oder Tiere, die rechtmäßig in die EU eingeführt worden sind. Händler die demnach Störe zum Verkauf anbieten, müssen in der Lage sein, die Herkunft dieser Tiere zu belegen.

Verstösse
gegen die Anhänge A+B der EU-Verordnung 338/97 können laut dem Bundesnaturschutzgesetz § 69 und § 71 mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR oder Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren (bei Anhang A), bzw. 3 Jahren (bei Anhang B) bestraft werden. Die Kontrolle zur Einhaltung dieser Vorschriften fällt in den Bereich der Veterinär- bzw. Artenschutzämter.

Weitere, genauere Informationen finden Sie in den nachfolgenden PDF-Dateien. Dort finden Sie auch eine Aufstellung welche Behörde in Ihrem Gebiet zuständig/verantwortlich ist.

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Quellennachweis:


Bundesamt für Naturschutz / Abt. I 1
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn
Tel.: 0228/84 91-1311
www.bfn.de
www.wisia.de

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 14
10117 Berlin
Tel.: 069 79144-0
www.wwf.de

Weitere Informationen

Störe sind recht empfindliche und anspruchsvolle Tiere. Darüber sollte sich jeder im klaren sein, bevor man erwägt solche Fische in den eigenen Gartenteich zu setzen. Hier einige Gründe, die eher dafür sprechen, Störe da zu lassen, wo sie hin gehören: In ihren natürlichen Lebensraum, die Natur.

* Störe reagieren empfindlich auf Medikamente und Algenvernichter. Bei vielen dieser Produkte würden diese Tiere bereits bei der Normaldosierung sterben.
* Störe benötigen wesentlich mehr Sauerstoff als Kois und Goldfische
* Störe vertragen keinerlei Ammoniak und Nitrit im Wasser
* Störe benötigen anderes Futter als Koi und Goldfische. Daher kann man diese nicht zusammen setzen. Fressen Koi und Goldfisch längere Zeit Störfutter, werden diese krank.
* Störe sind nachtaktiv und benötigen tagsüber eher Ruhe. Da andere Teichfische tagaktiv sind, passt dies auch nicht.
* Störe sind im Winter bei kälterem Wasser eher noch aktiv als Koi und Goldfisch. Diese werden dadurch in der Winterruhe durch den Stör gestört.
* Störe werden leicht durch Katzen oder Fischreiher aus dem Teich geangelt, da diese nachts oft oben am Rund rum schwimmen.
* Störe werden fast alle mindestens einen Meter groß und sind daher für fast alle Garten- und Koiteiche zu groß.

Bei Fish and More werden seit dem Verbot von 1998 gar keine Störe mehr verkauft. Selbst auf den teilsweise zulässigen Verkauf von EU-Nachzuchten verzichten wir strikt, da erfahrungsgemäß die meisten Teichbesitzer diesen Tieren gar keinen geeigneten Lebensraum bieten können. So sterben die meisten jungen Störe oft wenige Wochen/Monate nach dem Kauf. Oft bereits beim Zoohändler, der diese Tiere bereits beim Verkauf nicht artgerecht hältert.
Als gewissenhafter Teichbesitzer sollten Sie unbedingt auf den Erwerb von Stören verzichten.

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